Neuigkeiten
Erfolgreiche Teilnahme am “Fairtrade Bälle-Quiz”
Die Welt-Brücke Eichstätt, vertreten durch Vorstandsmitglied Dagmar Kusche, konnte dem SV Marienstein zur erfolgreichen Teilnahme am “Fairtrade Bälle-Quiz” gratulieren.
Nachdem Jugendabteilungsleiter Peter Bosch mit seinen Jugendmannschaften erfolgreich alle acht Fragen bei diesem bayernweiten Quiz beantwortet hatte, konnte die Welt-Brücke Eichstätt nun zwei in Pakistan produzierte und fair gehandelte Fußbälle überreichen.
Mit dem “Fairtrade Bälle-Quiz“ möchte das Eine Welt Netzwerk Bayern e.V., der bayerische Dachverband der Eine Welt-Akteure, Vereine und Schulen in Bayern zum Einsatz von fair gehandelten Bällen ermutigen. Denn diese können damit einen Beitrag leisten gegen Kinderarbeit, für faire Entlohnung der Arbeiterinnen in den Herstellungsbetrieben und zu gerechteren Handelsstrukturen bei Sportartikeln. Gefördert wird die Aktion von der Bayerischen Staatskanzlei, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sowie von den bayerischen (Erz-)Diözesen."
Spitzen-Fußball im Hofmühl-Sportpark! Eintritt frei!
Diesen Samstag muss der Mittagsschlaf ausfallen!
Denn um 13 Uhr ist Anpfiff im Hofmühl-Sportpark zu einem besonderen Testspiel! Unser ehemaliger Spieler und jetziger Trainer der U15 Junioren des FC Augsburg, Felix Neumeyer, gastiert mit seiner Mannschaft zu einem Testspiel der Extraklasse auf unserem Sportgelände. Gegner ist die Mannschaft des 1. FC Nürnberg. Beide Mannschaften stehen sich normalerweise in der Regionalliga Bayern gegenüber, nebst Mannschaften wie dem FC Bayern München, 1860 München, SpVgg Unterhaching, Greuther Fürth, und auch dem FC Ingolstadt 04.
Also schaut diesen Samstag vorbei und lasst Euch dieses Spiel nicht entgehen!
Ihr werdet es sicher nicht bereuen, hinlegen könnt Ihr Euch später auch noch!
!!! Wichtiger Hinweis !!!
Auch dieses Spiel findet im Rahmen der aktuellen Corona-Regeln statt, dass heißt mit 1,5m Abstand zum nächsten Gast, Erhebung der Kontaktdaten, bevorzugt kontaktlos mittels Luca App. In Bereichen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, herrscht Maskenpflicht.
Erstes Vorbereitungsspiel der U17 ein voller Erfolg
Unsere neu Aufgestellte U17 konnte heute ihren ersten Erfolg gegen die SG Wettstetten Feiern.
Unsere zwei neuen Trainer Marco Reizammer und Omar Alkurdi habe erst im Juni unsere neu aufgestellte U17 übernommen und jetzt auch zum ersten Erfolg geführt.
Das macht Lust auf mehr.
Danke auch an die Unterstützung unseres Jan und Max. Die Unterstützung von ein paar Spielern eurer U15 hat sicher auch dazu beigetragen.
Ergebnis:
SG Wettstetten : SG Marienstein 1:3
Torschützen für Marienstein
Amir, Luis, Kerim
Hygienekonzept SV Marienstein für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball
Ansprechpartner für Hygienekonzept
Stefan Herrler (Senioren) / Peter Bosch (Junioren)
heri.heber@gmail.com / schop85@live.de
Kontaktnummer
+49 171 8608240 / +49 0173 6902750
Adresse Sportstätte
Hofmühl-Sportpark, Weiheracker 2, 85072 Eichstätt
Ort, Datum, Unterschrift Marienstein, 19.09.2020
Vorbemerkung
Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Muster-Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.
Für den Sportbetrieb in Sportstätten ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Für den Trainingsbetrieb im Freien ist kein Hygienekonzept erforderlich, sofern Duschen und Umkleiden geschlossen bleiben und keine Zuschauer anwesend sind.
Der Bayerische Fußball-Verband möchte mit dem vorliegenden Muster-Hygienekonzept seinen Vereinen eine Hilfestellung bei der Erstellung eines Hygienekonzepts geben.
Dieses Muster-Hygienekonzept orientiert sich an der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Rahmenhygienekonzept Sport, den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und dem vom Bayerischen Fußball-Verband veröffentlichten Leitfaden „Es geht wieder los!“.
Es gilt für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.
Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln.
1. ALLGEMEINE HYGIENEREGELN
· Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
· In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen.
Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
· In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden.
· Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
· Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
· Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
· Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
· Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche.
· Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.
· Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.
2. VERDACHTSFÄLLE COVID-19
· Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer) nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
· Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
-
- Personen mit Kontakt zu Covid-10-Fällen in den letzten 14 Tagen
o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
· Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.
· Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.
3. ORGANISATORISCHES
3.1 Zuschauer
- Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Zuschauerplätzen ist einzuhalten.
- Die maximal zulässige Zuschauerzahl beträgt grundsätzlich 200.
- Es wird empfohlen Möglichkeiten zu prüfen, Eintrittskarten bereits im Vorverkauf anzubieten – dies entzerrt die Situation am Spieltag an den Kassenhäuschen, vermeidet Wartezeiten und ermöglicht dem Verein Planungssicherheit bei der Spieltagsorganisation.
- Zuschauer und Besucher sind nach Möglichkeit im Vorfeld (z. B. bei der Reservierung) darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen ein Besuch der Sportveranstaltung ausgeschlossen ist.
3.2 Kontaktdatenerfassung
· Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.
· Bei mehr als 200 Zuschauern sind von jedem Zuschauer neben Namen, sicherer Erreichbarkeit und Zeitraum des Aufenthalts auch der jeweilige individuelle Sitzplatz zu erfassen.
· Beim Spielbetrieb kann auf die Erfassung der im ESB eingetragenen Personen verzichtet werden, sofern die Kontaktdaten aller auch im ESB erfassten Personen dem Heimverein vorliegen.
· Die Verantwortung für die Datenerfassung aller anwesenden Personen (Spieler/Funktionäre beider Mannschaften, Schiedsrichter und Assistenten, Zuschauer etc.) liegt beim Heimverein.
· Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
· Die Kontaktdatenerfassung kann händisch (Zettel, Stift) erfolgen oder auch digital.
3.3 Organisation
· Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
· Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Spielbetrieb ist Stefan Herrler (Senioren) / Peter Bosch (Junioren)
· Das verwendete Material (Bälle, Hütchen) wird nach dem Training/Spiel gründlich gereinigt bzw. desinfiziert.
· Es wird empfohlen, Trainingsleibchen/Trikots ausschließlich von einem Spieler pro Training/Spiel tragen zu lassen und nicht zu tauschen. Nach dem Training/Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.
· Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
· Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräten ist nicht erlaubt.
· Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Spielbetrieb eingewiesen.
· Alle anwesenden Personen (Spieler, Offiziellen und Zuschauer) sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Alle anwesenden Personen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren. Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).
· Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
· Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
· Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über einen/mehrere gekennzeichneten Eingänge, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).
3.4 Parkplätze
· Sofern vom Heimverein zur Verfügung gestellte Parkplätze von teilnehmenden Personen genutzt werden können, sollten für diesen Bereich Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenansammlungen ergriffen werden (z. B. Einsatz von Parkplatzeinweiser, ggf. Parkplatzanzahl anpassen).
4. ZONIERUNG
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
· In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Sanitäts- und Ordnungsdienst
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
o Ggf. Medienvertreter
· Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
· Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
· Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
· In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
· Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
· In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
· In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
· Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Zone 3 „Zuschauerbereich“ (im Außenbereich)
· Zwischen den Zuschauern ist die Abstandsregel von 1,5Meter einzuhalten. Sollte dies audf Stehplätzen einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten Covid-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Zuschauer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
· Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
· Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt, insgesamt sind maximal 200/400 Zuschauer (siehe 3.2 Zuschauer) gestattet.
· Es erfolgt, sofern möglich, eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
· Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.
Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
· Vereinsheim
· Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume
5. SPIELBETRIEB
5.1 Zuschauer
· Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen Zuschauerzahl in Höhe von 200 (siehe 3.1 Zuschauer).
· Am Spiel beteiligte Personen (Spieler, Trainer- Funktionsteam, Ballkinder etc.) zählen nicht als Zuschauer
· Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung)
· In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind bereitzustellen
· Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Mindestabstands:
o Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
o Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte
o Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen
o Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
5.2 Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
· Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
· Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.
· In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung
· Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden werden.
5.3 Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
· Beim Aufenthalt in der Kabine ist zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.
· Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
· Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.
· Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.
· Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.
· Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.
· Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
· In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
5.4 Spielbericht
· Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.
· Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
· Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.
· Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.
5.5 Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel
· Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.
· Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.
5.6 Aufwärmen
· Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich gewährleistet ist.
5.7 Ausrüstungs-Kontrolle
· Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.
· Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistenten) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5.8 Einlaufen der Teams
· Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
· Kein „Handshake“
· Keine Escort-Kids
· Keine Maskottchen
· Keine Team-Fotos
· Keine Eröffnungsinszenierung
5.9 Trainerbänke/Technische Zone
· Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
· Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
· Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5.10 Halbzeit
· In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
· Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden. (Mindestabstand einhalten)
5.11 Gastronomie
· Eine Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z. B. durch Absperrbänder) wird empfohlen.
· Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Gastronomie.
· Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich (§ 13 (2) IFSMV); die allgemein geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Hygienevorgaben sowie die Abstandsregel ist zu beachten. Ist beim Verkaufspersonal die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· Weiterführende Informationen sind hier zu finden:
o Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband: https://www.dehoga-bayern.de/
o Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur: https://www.vebwk.com/corona/
6. LINKS
Bayerisches Innenministerium
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/
Deutscher Fußball-Bund (DFB)
https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/
Bayerischer Fußball-Verband
http://www.bfv.de/corona
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/
Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
7. HINWEISE
Haftungshinweis
Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:
Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.
Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).
Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.
Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.
Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf
Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.
Mariensteiner Jugend- und Herrenmannschaften mit frischem Wind
(jsl) Marienstein
Nachdem zuvor nur sporadisch Trainingseinheiten stattgefunden hatten, starteten die beiden Senioren-Fußballmannschaften des SV Marienstein am vergangenen Dienstag in die Vorbereitung auf die Restsaison. Drei Mal pro Woche bitten die beiden neuen Trainer Dominik Pfuhler (1. Mannschaft) und Daniel Bauer (2. Mannschaft) ihre Teams auf die Plätze des Hofmühl-Sportparks. Mit Daniel Bauer komplettiert nun ein weiterer Übungsleiter mit Stallgeruch das Mariensteiner Trainerteam. Der Raitenbucher C-Lizenz-Inhaber kehrt nach 15 Jahren und Stationen in Schernfeld, Preith, Kipfenberg und Raitenbuch zurück zu den Vorstädtern. Als Spieler feierte er hier 2004 den Bezirksliga-Aufstieg und 2005 den Klassenerhalt in dieser Spielklasse. Pfuhler und Bauer zur Seite stehen weiterhin Torwarttrainer Florian Kleinhans und die Betreuer Ralf Danner und Patrick Obele. Dankenswerterweise hatte zuletzt Fußball-Abteilungsleiter Dominik Herrmann als Interimstrainer der 1. Mannschaft ausgeholfen. Über die ersten Trainingseindrücke äußerte sich Pfuhl positiv: "Für August ist die Trainingsbeteiligung in Ordnung. Wir befinden uns mit unserer sehr jungen Truppe natürlich im Umbruch und wollen nach einer zuletzt schwierigen Phase die Runde ordentlich zu Ende spielen." Aus Wettkampfsicht hat die Beendigung der Runde für die Bezirksliga-Mannschaft kaum Wert, da man abgeschlagen am Tabellenende rangiert. Die zweite Mannschaft liegt momentan im Mittelfeld der A-Klasse Jura Süd. Entsprechend lässt Pfuhler durchblicken: "Wir müssen die restlichen Spieltage und den Pokalwettbewerb als lange Vorbereitung auf die Saison 21/22 sehen und perspektivisch denken." Einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung sollen die jungen Neuzugänge liefern: Vitus Becker (U19 des VfB Eichstätt), Torhüter Lukas Dorsch (U19 des TSV 1860 Weißenburg), Thomas Dirsch (SV Ochsenfeld), Ozt Cetin (FC Türk Gücü Eichstätt) und Mario Schanz (VfR Neuburg II) laufen ab sofort für die Blau-Weißen auf. Neben dem Spiel vom Samstag gegen den SC Irgertsheim (siehe Spielbericht) stehen noch weitere Testspiele auf dem Programm, die allesamt im Hofmühl-Sportpark stattfinden: gegen den TSV Gaimersheim (16.08.), den ESV Treuchtlingen (29.08.), die Eintracht Tagmersheim-Rögling-Blossenau und die DJK Pollenfeld (beide 30.08.). Von 29. bis 31. August halten die beiden Herrenmannschaften zudem ein Trainingslager in heimischen Gefilden ab, wobei auch das Teambuilding nicht zu kurz kommen wird. Die mittelfränkischen Bezirksligisten starten am Wochenende darauf direkt mit dem Ligapokal. In einer nach geografischen Gesichtspunkten eingeteilten 4er-Gruppe trifft der SVM in Hin- und Rückspiel auf die beiden Top-Teams TSV 1860 Weißenburg (Liga-Tabellenführer) und FV Dittenheim (Rang 3) und auf den SC Aufkirchen (Rang 11). Der Ligaspielbetrieb wird am für einzelne Teams am 16.09. (Nachholspiele) und am 20.09. (erster kompletter Spieltag) fortgesetzt. Langsam an den Herrenbereich herangeführt werden sollen die Nachwuchsspieler der U19, die von Jugendleiter Peter Bosch und Alex Sturm trainiert werden und in den Dienstags-Einheiten regelmäßig "Senioren-Luft" schnuppern sollen. Dies ist den Verantwortlichen um den 2. Vereinsvorsitzenden Stefan Herrler ein starkes Anliegen: "In der U19 können wir – auch dank einiger Spieler der U17 – endlich wieder eine eigene Mannschaft anmelden. Überhaupt wollen wir zusätzlich zum Herren-Fußball den Fokus auch auf die Jugendarbeit legen und sind hier froh über die gute Kooperation mit dem FV Obereichstätt." Hierdurch können in der U9 (Trainer Markus Miehling, Florian Haas), in der U11 (Trainer Roland Kois, Reiner Kerschelohr) und in der U13 (Simon Biedermann, Jan Freder) jeweils zwei Mannschaften gestellt werden. Auch mit der U15 (Norbert Eszlinger, Maximilian Mödl) agiert man in einer Spielgemeinschaft – hier mit der DJK Schernfeld. Die Kleinsten der U7 starten nach den Ferien mit Trainer Stefan Herrler. Die Trainingseinheiten laufen auf Grund der Corona-Pandemie natürlich unter besonderen Bedingungen ab. "Unseren zahlreichen Ehrenamtlichen können wir für das in den letzten Monaten Geleistete einfach nur Danke sagen. Unsere Sportplätze befinden sich dank der akribischen Arbeit von Platzwart Franz Bayer beispielsweise in einem exzellenten Zustand. Unser Dank gilt natürlich auch unseren Sponsoren, die uns weiterhin so toll unterstützen", blickt Geschäftsführer Thomas Stark auf die herausfordernde Zeit zurück.
Hygienekonzept des SV Marienstein für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball
Ansprechpartner für Hygienekonzept Stefan Herrler
E-Mail heri.heber@gmail.com
Kontaktnummer 08421936310
Adresse Sportstätte Am Weiheracker 2
1. ALLGEMEINE HYGIENEREGELN
· Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
· In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen. Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
· Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
· Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
· Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
· Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
· Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche
· Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.
· Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.
2. VERDACHTSFÄLLE COVID-19
· Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
· Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
· Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.
· Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
3. ORGANISATORISCHES
Feste Trainingsgruppen
· Voraussetzung für die Durchführung von Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb mit Kontakt sind feste Trainingsgruppen.
Kontaktdatenerfassung
· Von jeder am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb teilnehmenden Person hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.
· Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) jedes Teilnehmers.
· Beim Trainingsspielbetrieb müssen die Daten sämtlicher im ESB eingetragenen Personen nicht erfasst werden, da diese über den ESB bereits erfasst sind. Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim Heimverein.
· Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
Zuschauer
· Die Anwesenheit von Zuschauern beim Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist ausgeschlossen.
· Für die Durchführung zwingend notwendige Personen sind zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap)
· Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen (z.B. Fotograf*innen), kann dieser nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt werden
Organisation
· Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
· Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb ist Stefan Herrler.
· Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor dem Training/Trainingsspiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt.
· Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training(spiel) getragen und nicht getauscht. Nach dem Training(spiel) werden die Leibchen/Trikots gewaschen.
· Nach dem Training(spiel) werden die verwendeten Materialien Bälle, Hütchen) möglichst desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.
· Für die Spieler und Offiziellen werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
· Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb eingewiesen.
· Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Trainingsspielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
· Alle Spieler und Offiziellen sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Die Spieler und Offiziellen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).
· Sollten Spieler und/oder Offiziellen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
· Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
Abläufe/Organisation vor Ort
Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).
4. ZONIERUNG
Die Sportstätte wird in zwei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
· In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Sanitäts- und Ordnungsdienst
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
o Ggf. Medienvertreter
· Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
· Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
· Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
· In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
· Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
· Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
· In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
· Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
· Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
· Vereinsheim
· Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume
5. TRAININGSBETRIEB
Grundsätze
· Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
· Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
· Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
· Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
6. TRAININGSSPIELBETRIEB
Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
· Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
· Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.
· In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung
· Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden wird.
Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
· Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.
· Die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten; sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
· Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
· Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.
· Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.
· Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.
· Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.
· Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
· In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
Duschen/Sanitärbereich
· Die Abstandsregel ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden sind.
· Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.
· Die Aufenthaltsdauer in den Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken, um stehendem Wasserdampf in Duschräumen zu entgehen.
Spielbericht
· Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.
· Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
· Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.
· Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.
Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel
· Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.
· Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.
Aufwärmen
· Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen gewährleistet ist.
Ausrüstungs-Kontrolle
· Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.
· Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Einlaufen der Teams
· Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
· Kein „Handshake“
· Keine Escort-Kids
· Keine Maskottchen
· Keine Team-Fotos
· Keine Eröffnungsinszenierung
Trainerbänke/Technische Zone
· Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
· Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
· Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Halbzeit
· In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
· Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten)
7. LINKS
Bayerisches Innenministerium
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/
Deutscher Fußball-Bund (DFB)
https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/
Bayerischer Fußball-Verband
http://www.bfv.de/corona
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/
Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
8. HINWEISE
Haftungshinweis
Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:
Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.
Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).
Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.
Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.
Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf
Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.
Erster Jugendfussballtag des SV Marienstein am 28.09.2019
Am 28.09.2019 ist unser erster Jugendfussballtag des SV Marienstein.
Alle Jugendmannschaften, die im Ligabetrieb spielen, haben an diesem Tag im Hofmühl Sportpark des SV Marienstein ein Heimspiel.
Beginnen wird um 10 Uhr die U9/2 und die U11.
Um 11 Uhr spielt die U9/1 und die U13.
Ab 12.30 Uhr startet die U15 in die Saison.
Um 14.00 Uhr spielt unsere U17
Den Abschluss macht die U19 um 15 Uhr
Ab 10 Uhr wird auch für das leibliche Wohl der Spieler, Trainer, Eltern, Verwandten und aller anderen Fans gesorgt, die zum Anfeuern vorbeischauen.
Jeder ist dazu herzlichst eingeladen.
Die Gesamte Jugendabteilung freut sich auf Euren Besuch.
U15 und U17 Trainingsstart
Ab den 12.08.2019 beginnt die U15 und U17 mit der Saisonvorbereitung. Jeden Montag und Mittwoch von 17.30 Uhr bis 19.15 Uhr beim Hofmühl Sportpark SV Marienstein.
Zunächst wird der U17 Trainer Norbert Ezlinger das gemeinsame Training der U15 und U17 leiten bis der Trainer der U15 ( Peter Bosch ) wieder aus seinen Beruflichen Tätigkeiten im Ausland zurück ist.
Wir Trainer freuen uns schon auf die kommende Saison. Die U15 ( KK ) und die U17 ( KL ) sind ja letzte Saison aufgestiegen. Das wird uns sicher sehr fordern aber wir sind sicher das wir dieser Herrausforderung gewachsen sind.
Natürlich sind auch neue Gesichter sehr gern bei uns gesehen.
Gruß eure Trainer
Norbert Ezlinger ( U17 )
Peter Bosch ( U15 )
Neue Trikots für unsere U17 von der Fahrschule Graf
Unsere Jungs von der U17 haben für die aktuelle Saison einen brandneuen Satz wunderschöner Trikots von unserem Sponsor Fahrschule Graf überreicht bekommen.
Inhaber und Geschäftsführer Stefan Graf überreichte den Trikotsatz vor dem Heimspiel gegen die JFG Region Sulztal.
Nach zwei Niederlagen zu Saisonbeginn konnten unsere Jungs das letzte Heimspiel gegen die TSG Ellingen mit einem 4:1-Sieg erfolgreich beenden.
Wir danken auf diesem Weg der Fahrschule Graf und ihrem Chef Stefan Graf für die tollen Trikots und wünschen damit unserer U17-Truppe eine erfolgreiche Saison in der Kreisklasse Neumarkt/Jura Süd.
Das nächste Spiel findet am 12.10. gegen den ESV Treuchtlingen in Treuchtlingen statt. Mit einem Sieg könnten wir die aktuell punktgleichen Treuchtlinger in der Tabelle überholen.
Wir drücken die Daumen!
Link zur Facebook-Seite der Fahrschule Graf
Junge SVMler verfolgen Vortrag über Drogenkonsum
Auf Iniziative von Franz Lux fand am vergangenene Mittwoch in der Sportgaststätte Schamerau ein Vortrag des Drogendezernats Ingolstadt über die Auswirkungen von Suchtmittelkonsum statt. Über 40 Jugendliche des SV Marienstein aus der U15, U17 und der U19 lautschten den Ausführungen von Stefan Kaupp vom Polizeipräsidium Ingolstadt.
In jugendlicher Sprache verstand es der Polizeibeamte die Teenager auf die Gefahren von Drogenmissbrauch und Suchtmittel - Ausprobieren hinzuweisen. Er verdeutlichte in seinen Ausführungen mit reelen Beispielen die negativen Auswirkungen für den späteren Beruf, den anstehenden Führerschein, die körperlichen und geistigen Schäden.
Interessiert stellten die jungen SVMler am Ende noch einigen Fragen.
Vielen Dank an dieser Stelle an den Referenten.
Start der Punktrunde für unsere Nachwuchsfußballer am Wochenende
(jsl) Marienstein
Dominik Herrmann und Peter Bosch, die Leiter der Nachwuchsfußball-Abteilung des SV Marienstein, blicken zufrieden auf die letzten Wochen zurück und sehen ihre Mannschaften nach intensiven Trainingseinheiten gut gerüstet für den Start der Punktrunde am Wochenende.
Dabei geht der SVM in der U19 eine Spielgemeinschaft mit der DJK Workerszell (5 Spieler), der DJK Schernfeld (1 Spieler) und dem FV Obereichstätt (2 Spieler) ein und stellt mit 15 Spielern selbst ein Gros des Kaders. Die Kreisliga wird die Mannschaft vor eine gewaltige Herausforderung stellen und so wurde von Trainer Dominik Herrmann mit dem Klassenerhalt ein realistisches Ziel ausgegeben. Im Vordergrund stehen die spielerische und taktische Weiterentwicklung der Jugendspieler und das Heranführen an den Herrenbereich. Dieses Ziel findet seinen Ausdruck im Trainingsalltag, wo man zusammen mit der zweiten Herrenmannschaft des SVM trainiert. Die Heimspiele werden in der Hinrunde bei der DJK Workerszell und in der Rückrunde im Hofmühl-Sportpark des SVM ausgetragen werden. Eine Liga tiefer wird die U17 antreten und dies größtenteils mit Spielern des jüngeren Jahrgangs. Die Trainer Nino DiTerlizzi und Tarkan Menekse bitten montags und mittwochs zum Training und erhoffen sich einen Platz im gesicherten Kreisklasse-Mittelfeld. Die U15 kämpft unter Coach Stefan Hahnemann in der Gruppe um Punkte und peilt nach Möglichkeit den Aufstieg an. Sogar zwei Mannschaften stellen die Blau-Weißen in der U13, wobei ein Team in der Kreisklasse (Trainer Peter Bosch und Bülent Hezer) und eines in der Gruppe (Trainer Farrukh Salim und Thorsten Breindl) antritt. Die beiden Mannschaften der U11 (Trainer Tobias Röhrer und Stefan Hauck) und die U9 laufen ebenfalls in der Gruppe auf, wobei die U9 momentan mit der U7 trainiert, da für sie noch ein Übungsleiter gesucht wird. Die genannten Jüngsten werden von Peter Bosch trainiert und werden an einigen vom Verband organisierten Turnieren teilnehmen.
U17 startet mit Sieg in die Rückrunde
Endlich mal mit 13 Spielern an Bord - schon klappt es bei der U17. Das Heimspiel zum Auftakt der Rückrunde in der Kreisliga Neumarkt/Jura konnte die Herrmann/Breindl mit 2:1 gegen die JFG Rezattal gewinnen. Es war ein spannendes und hart umkämpftes Spiel, mit dem besseren Ausgang für die Marienstädter. Den Führungstreffer durch Jonas Ferstl aus der Anfangsphase des Spiels konnten die Gäste kurz nach der Halbzeit egalisieren, aber Simon Kundinger krönte einen herrlichen Angriff der SVM-U17 kurz vor Schluss mit dem viel umjubelten Siegtreffer - und schafften im Tabellenkeller den Sprung auf einen Nichtabstiegsplatz.
U19 & U17: Licht & Schatten bei Kreisliga-Teams
Mit einem ungefährdeten und auch in dieser Höhe verdienten 5:0-Heimsieg hat sich die U19 am Samstag im Verfolgerduell der Kreisliga gegen die JFG Rezattal durchgesesetzt und von den Gästen den 3. Tabellenplatz übernommen. In der überlegen geführten Begegnung dauerte es allerdings bis zu 33. Minute, ehe das 1:0 für unsere Jungs fiel. Davor wurden bereits etliche Großchancen vergeben. Mit dem 2: 0 und 3:0 kurz vor und kurz nach der Halbzeit war das Spiel frühzeitig entschieden. In der von Georg Riedel souverän geleiteten Partie ließen unsere Jungs nichts mehr anbrennen und erhöhten schließlich noch auf 5:0. Torschürtzen: Drammeh, Glauer (2), Reichenberger, Ziegler.
Am kommenden Samstag (15.10.) muss die U19 zur noch ungeschlagenen DJK Schwabach, die am 4. Spieltag Zuhause Tabellenführer JFG Franken-Jura ein 1:1-Unentschieden abgerungen hat.
Weniger erfolgreich war das Gastspiel der U17 bei der (SG) SpVgg Reichertshofen. Unsere Jungs kamen mit 0:8 unter die Räder und sind damit auf den vorletzten Tabellenplatz gerutscht. Und die Heimaufgabe nächsten Sonntag (16.10., 10.30 Uhr) hat es in sich: Mit der JFG Wendelstein kommt der ungeschlagene Tabellenführer nach Marienstein.
U17 holt ersten Punkt
Bei nasskaltem Herbstwetter spielte unsere U17 am Sonntag gegen die JFG Schwarzachtal 2:2-Unentschieden. In dem ausgeglichenen Spiel hatten die Gäste in der ersten Hälfte zwar mehr Spielanteile, doch die Tore erzielte der SVM. So gingen unsere Jungs mit einer 2:0-Halbzeitführung in die Kabine. Kurz nach der Halbzeit gelang den Gästen dann nach einem Eckball der Anschlusstreffer und in der letzten Spielminute der nicht unverdiente Ausgleich. Mit dem remis holte die U17 im zweiten Saisonspiel die ersten Punkte. Torschützen: Luis Bittl, Serhat Gümüs
Am kommenden Sonntag muss die Herrmann/Breindl-Truppe zum Gastspiel bei der (SG) SpVgg Reichertshofen antreten, die ihr bisher einziges Saisonspiel bei der JFG Rezattal mit 0:3 verloren haben (Sa., 8. Okt., 13 Uhr).
Spiel der Zweiten verlegt
Das kommende Heimspiel der Zweiten gegen die DJK Limes 2 wurde auf Sonntag, 12. März 2017 13:00 Uhr verlegt.
Stattdessen bestreiten die U17 - Junioren um 13:00 Uhr das Vorspiel der Ersten. Gegner in der Kreisliga Partie des dritten Spieltages ist die JFG Schwarzachtal.