Neuigkeiten

Neue Trainingstrikot für unsere neu aufgestellte U19 von der Fahrschule Graf

Donnerstag, 14. September 2023

Unsere Jungs von der U19 haben für die aktuelle Saison einen brandneuen Satz Trainingstrikot von unserem Sponsor Fahrschule Graf überreicht bekommen.

Inhaber und Geschäftsführer Stefan Graf nahm sich die Zeit und überreichte die Trainingstrikot bei der Mannschaftsfeier der neu aufgestellten SG SV Marienstein/VFB Eichstätt.

Als Bonus bekommt jeder Spieler des SVM und VFB 10 % auf den Grundpreis bei Durchführung der Fahrschule bei der Fahrschule Graf

Wir danken auf diesem Weg der Fahrschule Graf und ihrem Chef Stefan Graf für die tollen Trikots und wünschen damit unserer U19-Truppe eine erfolgreiche Saison.


Erfolgreiche Teilnahme am “Fairtrade Bälle-Quiz”

Sonntag, 06. März 2022

Die Welt-Brücke Eichstätt, vertreten durch Vorstandsmitglied Dagmar Kusche, konnte dem SV Marienstein zur erfolgreichen Teilnahme am “Fairtrade Bälle-Quiz” gratulieren.

Nachdem Jugendabteilungsleiter Peter Bosch mit seinen Jugendmannschaften erfolgreich alle acht Fragen bei diesem bayernweiten Quiz beantwortet hatte, konnte die Welt-Brücke Eichstätt nun zwei in Pakistan produzierte und fair gehandelte Fußbälle überreichen.

Mit dem “Fairtrade Bälle-Quiz“ möchte das Eine Welt Netzwerk Bayern e.V., der bayerische Dachverband der Eine Welt-Akteure, Vereine und Schulen in Bayern zum Einsatz von fair gehandelten Bällen ermutigen. Denn diese können damit einen Beitrag leisten gegen Kinderarbeit, für faire Entlohnung der Arbeiterinnen in den Herstellungsbetrieben und zu gerechteren Handelsstrukturen bei Sportartikeln. Gefördert wird die Aktion von der Bayerischen Staatskanzlei, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sowie von den bayerischen (Erz-)Diözesen."


4:0 Sieg der U19 im Pokalspiel gegen 1. FC Altenmuhr

Dienstag, 14. September 2021

Erstes Spiel erster Sieg.

Der 4:0 Sieg von unserer U19 war ganz klar verdient.

Die Abwehr hat nichts anbrennen lassen.

Unserer Torwart war wenn nötig immer zu stelle.

Und die Zusammenarbeit von Mittelfeld und Sturm war an diesen Abend unschlagbar gut.

Die nächste Runde kann kommen.

Torschütze:

4 x Serkan Tozun

Macht weiter so Jungs!

 


Die U19 im Kurztrainingslager in Pfünz

Donnerstag, 09. September 2021

(jsl) Marienstein

 

Die U19 des SV Marienstein befindet sich in der Vorbereitung auf die neue Saison und als Höhepunkt dieser organisierten die Trainer Trainer Peter Bosch und Alex Sturm ein Trainingslager, das am letzten Wochenende in Pfünz stattfand. Nach dem Bezug der Zimmer und dem Abendessen baten die Trainer bereits am Freitag Abend zur ersten Trainingseinheit. Am Samstag waren die Nachwuchskicker dann richtig gefordert, denn nach zwei Einheiten fand zusätzlich am Abend noch ein Freundschaftsspiel statt. Gestärkt durch die erstklassige Versorgung des Jugendhauses besiegte man eine schlagkräftige Auswahl aus verschiedenen Mannschaften aus dem Landkreis mit dem wahrlich nicht alltäglichen Ergebnis von 12:6. Im Anschluss kam der gesellige Teil bei einem Grillfest nicht zu kurz. Beim abschließenden Früstück am Sonntag war man sich einig, dass man für die bevorstehende Saison gut gerüstet ist. Diese startet für die Blau-Weißen am 18.09. mit einem Auswärtsspiel bei der SG DJK Raitenbuch.

 


Trainingslager der U19

Montag, 06. September 2021

Von 03.09 bis 05.09 war unsere U19 im Trainingslager beim Jugendhaus in Pfünz.

Am 03.09 wurden 17 Uhr die Zimmer bezogen mit Anschließenden Abendessen. Im Anschluss gab es bereits von 20.00 bis 21.45 uhr das erste Abendtraining.

Am 04.09 stand einiges auf dem Programm:

Um 08.15 Uhr gab es Frühstück und schon 09.00 Uhr begann die erste Trainingseinheit des Tages die 11.00 Uhr zuende ging.

12.00 Uhr gab es ein deftigens Mittagessen genau nach dem Geschmack der Kicker ( Schnitzel mit Pommes )

Dann war Freitzeit bis 14.00 Uhr. 

Ab 14.00 Uhr wurde noch bis 15.30 Uhr Trainiert.

Natürlich muss auch ein Spiel während des Trainingslager stattfinden. Nach Zahlreichen absagen einiger Vereine musste in die Trickkiste gegriffen werden und Dank unseres Torsten B. konnte eine schlagkräftige Mannschaft ( Fifa Fighters Eichstätt ) aus verschiedensten Vereinen aus dem Landkreis in den verschiedensten Altersgruppen zusammengestellt werden.

Gegen diese konnte am 04.09 17.00 Uhr angetreten werden.

Nach einer anfänglich sehr starken Phasen unserer U19 haben die "Fifa Fighters Eichstätt" zunehmend in das Spiel gefunden und konnten zu einen 6:3 halbzeitstand aufschließen.

Es ist Ihnen sogar gelungen bis zur Trinkpause in der 68 Minute zu einen 6:6 Auszugleichen.

Anscheinend wurden die richtigen Worte in der kurzen Pause gefunden um die Jungs nochmals an ihre Spielqualität zu erinnern und das Spiel endete Letztenendes 12:6 für unsere U19 zu entscheiden.

Das Anstrengende Training vor dem Spiel und das zurückkommen in einer bedrückenden Situation zeugt von enormer Karakter - und Spielstärke.

Ab 20 Uhr wurde dann noch U19 Intern gegrillt und gefeiert.

Am 05.09 wurde noch zusammen gefrühstückt bevor das Tolle Wochenende zuende ging.

Die kommende Saison kann kommen!

 

Beste Grüße

Euer Trainer

Peter Bosch


U19 fährt ins Trainingslager

Mittwoch, 01. September 2021

Jetzt wo es vermutlich keine Absage Pandemiebedingt geben wird kann es doch Stattfinden.

Vor dem Saisonbeginn (14.09.2021) wird unsere U19 noch ein Trainingslager in Pfünz absolvieren. Von Freitag den 03.09 bis Sonntag den 05.09 wird ein sehr Intensives Training Stattfinden.

Der Höhepunkt wird ein Spiel am Samstag Abend mit Anschließenden Grillen sein. Leider können unsere Gäste Pandemiebedingt nicht daran Teilnehmen. Auch mein Co-Trainer Alex Sturm der die Idee dieser Örtlichkeit hatte kann leider das gesamte Wochenende nicht dabei sein.

Bericht nach dem Trainingslager wird es im Anschluss noch geben.

 

Gruß Euer Trainer ( U19 ) und Jugendleiter 

Peter Bosch


Spitzen-Fußball im Hofmühl-Sportpark! Eintritt frei!

Dienstag, 20. Juli 2021

Diesen Samstag muss der Mittagsschlaf ausfallen! 

Denn um 13 Uhr ist Anpfiff im Hofmühl-Sportpark zu einem besonderen Testspiel! Unser ehemaliger Spieler und jetziger Trainer der U15 Junioren des FC Augsburg, Felix Neumeyer, gastiert mit seiner Mannschaft zu einem Testspiel der Extraklasse auf unserem Sportgelände. Gegner ist die Mannschaft des 1. FC Nürnberg. Beide Mannschaften stehen sich normalerweise in der Regionalliga Bayern gegenüber, nebst Mannschaften wie dem FC Bayern München, 1860 München, SpVgg Unterhaching, Greuther Fürth, und auch dem FC Ingolstadt 04.

Also schaut diesen Samstag vorbei und lasst Euch dieses Spiel nicht entgehen!

Ihr werdet es sicher nicht bereuen, hinlegen könnt Ihr Euch später auch noch!  

!!! Wichtiger Hinweis !!!

Auch dieses Spiel findet im Rahmen der aktuellen Corona-Regeln statt, dass heißt mit 1,5m Abstand zum nächsten Gast, Erhebung der Kontaktdaten, bevorzugt kontaktlos mittels Luca App. In Bereichen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, herrscht Maskenpflicht.


SVM Trick-Shot Challenge März 2021!

Mittwoch, 24. Februar 2021

Das kreativste Tor gewinnt !!!

Unser Fußball-Jugendleiter Peter Bosch hatte ein tolle Idee für ein neues Format, das Euch allen, liebe Kinder und Jugendlichen der SVM-Junioren-Manschaften begeistern wird!  

Ihr seid alle herzlich eingeladen an dieser Challenge um das kreativste und/oder ausgefallenste Tor des Monats März teilzunehmen.

Es gibt dabei keine Grenzen, also seid so kreativ wie möglich (kompliziertes Tor um die Ecke, No-Look-Lupfer in Mülltonne, etc.).

Das muss auch gar nicht mit dem Fußball auf ein richtiges Tor sein. Möglich ist zum Beispiel auch der Versuch, einen Tennisball mit verschlossenen Augen durch einen Ring zu befördern. Bei der Art und Weise seid Ihr völlig frei. 

Macht ein tolles Video davon und schickt es über WhatsApp an Peter unter der Mobiltelefonnummer 01736902750, er hat die ehrenvolle Aufgabe, Eure Tore zu sammeln und unserer Experten-Jury vorzulegen.

Diese Jury besteht aus unserem 1. Vorsitzenden Arnulf, unserem SVM-Geschäftsführer Starki, unseren beiden Trainern der Senioren-Mannschaften Pfuh und Dani und unser lieber Finki, Kapitän unserer 1. Mannschaft bringt sein Experten-Wissen als aktiver Spieler mit ein!

Seid gespannt, es gibt für die 3 Altersgruppen tolle Preise aus unserem Team-Shop zu gewinnen.

Die U7 bildet die jüngste Gruppe, danach folgt Gruppe 2 mit den U9 und U11 Mannschaften, und die U13/U15 und U19 Truppen bilden die 3. Gruppe.

Für das kreativste Tor jeder Gruppe gibt es ein SVM-Trainingsset bestehend aus T-Shirt, Hose und Stutzen, und zusätzlich verlosen wir unter allen anderen Teilnehmern jeder Gruppe unsere neue SVM-Allwetterjacke.

Also, los geht's mit Euren Trick-Shots, nur keine Schüchternheit!

Einsendeschluß ist der 31.03.2021.

Es ist pro Spieler nur ein Video zugelassen, sollten mehrere Videos geschickt werden, zählt nur das 1. verschickte Video.

Am Anfang des Video bitte kurz Namen und Mannschaft sagen oder schreiben.

Natürlich dürfen auch alle Angehörigen unserer Spielgemeinschaften Teilnehmen.

Wir wünschen Euch allen viel Erfolg und tolle Ideen für Euren besten Trick-Shot!


Einstellung Spiel- und Trainingsbetrieb für den gesamten Sportverein

Freitag, 30. Oktober 2020

Liebe SVM'ler,

Update zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die aktuelle Corona-Situation:

Wir stellen mit sofortiger Wirkung den Spielbetrieb in der Fußball-Abteilung ein!

Der Trainingsbetrieb kann in allen Abteilungen des SVM noch bis einschließlich Freitag, den 30.10., stattfinden.

Infomationen, wie es nach den vier November-Wochen weitergehen wird, teilen wir Euch rechtzeitig über unsere bekannten Kanäle (Homepage/Facebook/Instagram) mit.

Für Fragen stehen Euch neben der Vorstandschaft natürlich auch Eure Abteilungsleiter/Trainer/Übungsleiter gerne zur Verfügung.  

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Auch die nächsten 4 Wochen (und natürlich danach) werden wir als Verein gemeinsam durchstehen, auch wenn neben den sportlichen Aktivitäten die ursprünglich für Jahresende angesetzten gesellschaftlichen Ereignisse (Mitgliederversammlung/Gedenkgottesdienst/Weihnachtsfeier) corona-bedingt entfallen bzw. ins nächste Jahr verschoben werden müssen.

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Das Wichtigste aber zum Schluß: Bleibt gesund!

 

Eure Vorstandschaft des SV Marienstein

 

 

 


Absage aller Fußballspiele des SV Marienstein am 24./25. Oktober

Freitag, 23. Oktober 2020

Der SV Marienstein beobachtet wie viele andere Vereine mit Sorge die steigende 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Eichstätt und die anliegenden Regionen.

Nachdem wir im Landkreis aktuell die 50-er Marke überschritten haben, wurde heute folgende Entscheidung getroffen:

Alle für den 24.10. und 25.10. angesetzten Fußballspiele des SV Marienstein werden unter Berufung auf die vom BFV heute, 23.10.2020 veröffentlichte Zusatzregelung in §94 der Spielordnung abgesagt.

Die Kommunikation an alle Beteiligten (Spielleiter, Mannschaften, Schiedsrichter) läuft gerade an.

Sobald wir eine finale Bestätigung von den Spielleitern haben, werden wir Euch diesbezüglich zusätzlich informieren.

Update: Alle Spiele wurden von offizieller Seite abgesagt!

Wir bitten alle um Euer Verständnis!

Bleibt gesund!

Eure Vorstandschaft des SV Marienstein

  


Hygienekonzept SV Marienstein für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

Samstag, 19. September 2020

Ansprechpartner für Hygienekonzept                    

Stefan Herrler (Senioren) / Peter Bosch (Junioren) 

E-Mail                                         

heri.heber@gmail.com / schop85@live.de

 

Kontaktnummer                         

+49 171 8608240 / +49 0173 6902750

 

Adresse Sportstätte                   

Hofmühl-Sportpark, Weiheracker 2, 85072 Eichstätt

 

Ort, Datum, Unterschrift             Marienstein, 19.09.2020

 

Vorbemerkung

 

Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Muster-Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.

Für den Sportbetrieb in Sportstätten ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Für den Trainingsbetrieb im Freien ist kein Hygienekonzept erforderlich, sofern Duschen und Umkleiden geschlossen bleiben und keine Zuschauer anwesend sind.

Der Bayerische Fußball-Verband möchte mit dem vorliegenden Muster-Hygienekonzept seinen Vereinen eine Hilfestellung bei der Erstellung eines Hygienekonzepts geben.

Dieses Muster-Hygienekonzept orientiert sich an der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Rahmenhygienekonzept Sport, den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und dem vom Bayerischen Fußball-Verband veröffentlichten Leitfaden „Es geht wieder los!“.

Es gilt für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.

Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln.

 

1.       ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

 

·       Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

·       In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen.

Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

·       In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden.

·       Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

·       Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

·       Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

·       Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

·       Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche.

·       Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.

·       Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

2.       VERDACHTSFÄLLE COVID-19

 

·       Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer) nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

·       Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

    • Personen mit Kontakt zu Covid-10-Fällen in den letzten 14 Tagen

o   Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o   Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

·       Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.

·       Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.

 

3.       ORGANISATORISCHES

 

 

3.1 Zuschauer

  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Zuschauerplätzen ist einzuhalten.
  • Die maximal zulässige Zuschauerzahl beträgt grundsätzlich 200.
  • Es wird empfohlen Möglichkeiten zu prüfen, Eintrittskarten bereits im Vorverkauf anzubieten – dies entzerrt die Situation am Spieltag an den Kassenhäuschen, vermeidet Wartezeiten und ermöglicht dem Verein Planungssicherheit bei der Spieltagsorganisation.
  • Zuschauer und Besucher sind nach Möglichkeit im Vorfeld (z. B. bei der Reservierung) darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen ein Besuch der Sportveranstaltung ausgeschlossen ist.

 

 

3.2 Kontaktdatenerfassung

·       Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.

·       Bei mehr als 200 Zuschauern sind von jedem Zuschauer neben Namen, sicherer Erreichbarkeit und Zeitraum des Aufenthalts auch der jeweilige individuelle Sitzplatz zu erfassen.

·       Beim Spielbetrieb kann auf die Erfassung der im ESB eingetragenen Personen verzichtet werden, sofern die Kontaktdaten aller auch im ESB erfassten Personen dem Heimverein vorliegen.

·       Die Verantwortung für die Datenerfassung aller anwesenden Personen (Spieler/Funktionäre beider Mannschaften, Schiedsrichter und Assistenten, Zuschauer etc.) liegt beim Heimverein.

·       Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

·       Die Kontaktdatenerfassung kann händisch (Zettel, Stift) erfolgen oder auch digital.

 

 

3.3 Organisation

·       Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

·       Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Spielbetrieb ist Stefan Herrler (Senioren) / Peter Bosch (Junioren)

·       Das verwendete Material (Bälle, Hütchen) wird nach dem Training/Spiel gründlich gereinigt bzw. desinfiziert.

·       Es wird empfohlen, Trainingsleibchen/Trikots ausschließlich von einem Spieler pro Training/Spiel tragen zu lassen und nicht zu tauschen. Nach dem Training/Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.

·       Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

·       Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräten ist nicht erlaubt.

·       Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Spielbetrieb eingewiesen.

·       Alle anwesenden Personen (Spieler, Offiziellen und Zuschauer) sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Alle anwesenden Personen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren. Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).

·       Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

·       Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

·       Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über einen/mehrere gekennzeichneten Eingänge, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).

 

3.4 Parkplätze

 

·       Sofern vom Heimverein zur Verfügung gestellte Parkplätze von teilnehmenden Personen genutzt werden können, sollten für diesen Bereich Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenansammlungen ergriffen werden (z. B. Einsatz von Parkplatzeinweiser, ggf. Parkplatzanzahl anpassen).

       

 

4.       ZONIERUNG

 

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

·       In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o   Spieler*innen

o   Trainer*innen

o   Funktionsteams

o   Schiedsrichter*innen

o   Sanitäts- und Ordnungsdienst

o   Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

o   Ggf. Medienvertreter

·       Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

·       Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

·       Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

 

Zone 2 „Umkleidebereiche“

·       In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

o   Spieler*innen

o   Trainer*innen

o   Funktionsteams

o   Schiedsrichter*innen

o   Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

·       Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

·       In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

·       In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.

·       Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Zuschauerbereich“ (im Außenbereich)

·       Zwischen den Zuschauern ist die Abstandsregel von 1,5Meter einzuhalten. Sollte dies audf Stehplätzen einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten Covid-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Zuschauer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

·       Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

·       Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt, insgesamt sind maximal 200/400 Zuschauer (siehe 3.2 Zuschauer) gestattet.

·       Es erfolgt, sofern möglich, eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.

·       Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

·       Vereinsheim

·       Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

 

 

 

 

 

5.       SPIELBETRIEB

 

 

5.1 Zuschauer

·       Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen Zuschauerzahl in Höhe von 200 (siehe 3.1 Zuschauer).

·       Am Spiel beteiligte Personen (Spieler, Trainer- Funktionsteam, Ballkinder etc.) zählen nicht als Zuschauer

·       Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung)

·       In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind bereitzustellen

·       Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Mindestabstands:

o   Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen

o   Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte

o   Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen

o   Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb

 

5.2 Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

·       Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

·       Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

·       In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

·       Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden werden.

 

5.3 Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

·       Beim Aufenthalt in der Kabine ist zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.

·       Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.

·       Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.

·       Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.

·       Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

·       Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

·       Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.

·       In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

 

5.4 Spielbericht

·       Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.

·       Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.

·       Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

·       Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.


5.5 Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel

·       Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.

·       Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

 

5.6 Aufwärmen

·       Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich gewährleistet ist.

 

5.7 Ausrüstungs-Kontrolle

·       Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.

·       Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistenten) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

5.8 Einlaufen der Teams

·       Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften

·       Kein „Handshake“

·       Keine Escort-Kids

·       Keine Maskottchen

·       Keine Team-Fotos

·       Keine Eröffnungsinszenierung

 

5.9 Trainerbänke/Technische Zone

·       Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

·       Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

·       Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


5.10 Halbzeit

·       In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

·       Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden. (Mindestabstand einhalten)

 

5.11 Gastronomie

·       Eine Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z. B. durch Absperrbänder) wird empfohlen.

·       Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

·       Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich (§ 13 (2) IFSMV); die allgemein geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Hygienevorgaben sowie die Abstandsregel ist zu beachten. Ist beim Verkaufspersonal die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Weiterführende Informationen sind hier zu finden:

o   Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband: https://www.dehoga-bayern.de/

o   Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur: https://www.vebwk.com/corona/

 

6.       LINKS


Bayerisches Innenministerium
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/

Deutscher Fußball-Bund (DFB)
https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/

Bayerischer Fußball-Verband    
http://www.bfv.de/corona

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)        
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/         

7.       HINWEISE

 

Haftungshinweis

Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:

Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

 

 

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.


Mariensteiner Jugend- und Herrenmannschaften mit frischem Wind

Montag, 10. August 2020

 

(jsl) Marienstein

 

Nachdem zuvor nur sporadisch Trainingseinheiten stattgefunden hatten, starteten die beiden Senioren-Fußballmannschaften des SV Marienstein am vergangenen Dienstag in die Vorbereitung auf die Restsaison. Drei Mal pro Woche bitten die beiden neuen Trainer Dominik Pfuhler (1. Mannschaft) und Daniel Bauer (2. Mannschaft) ihre Teams auf die Plätze des Hofmühl-Sportparks. Mit Daniel Bauer komplettiert nun ein weiterer Übungsleiter mit Stallgeruch das Mariensteiner Trainerteam. Der Raitenbucher C-Lizenz-Inhaber kehrt nach 15 Jahren und Stationen in Schernfeld, Preith, Kipfenberg und Raitenbuch zurück zu den Vorstädtern. Als Spieler feierte er hier 2004 den Bezirksliga-Aufstieg und 2005 den Klassenerhalt in dieser Spielklasse. Pfuhler und Bauer zur Seite stehen weiterhin Torwarttrainer Florian Kleinhans und die Betreuer Ralf Danner und Patrick Obele. Dankenswerterweise hatte zuletzt Fußball-Abteilungsleiter Dominik Herrmann als Interimstrainer der 1. Mannschaft ausgeholfen. Über die ersten Trainingseindrücke äußerte sich Pfuhl positiv: "Für August ist die Trainingsbeteiligung in Ordnung. Wir befinden uns mit unserer sehr jungen Truppe natürlich im Umbruch und wollen nach einer zuletzt schwierigen Phase die Runde ordentlich zu Ende spielen." Aus Wettkampfsicht hat die Beendigung der Runde für die Bezirksliga-Mannschaft kaum Wert, da man abgeschlagen am Tabellenende rangiert. Die zweite Mannschaft liegt momentan im Mittelfeld der A-Klasse Jura Süd. Entsprechend lässt Pfuhler durchblicken: "Wir müssen die restlichen Spieltage und den Pokalwettbewerb als lange Vorbereitung auf die Saison 21/22 sehen und perspektivisch denken." Einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung sollen die jungen Neuzugänge liefern: Vitus Becker (U19 des VfB Eichstätt), Torhüter Lukas Dorsch (U19 des TSV 1860 Weißenburg), Thomas Dirsch (SV Ochsenfeld), Ozt Cetin (FC Türk Gücü Eichstätt) und Mario Schanz (VfR Neuburg II) laufen ab sofort für die Blau-Weißen auf. Neben dem Spiel vom Samstag gegen den SC Irgertsheim (siehe Spielbericht) stehen noch weitere Testspiele auf dem Programm, die allesamt im Hofmühl-Sportpark stattfinden: gegen den TSV Gaimersheim (16.08.), den ESV Treuchtlingen (29.08.), die Eintracht Tagmersheim-Rögling-Blossenau und die DJK Pollenfeld (beide 30.08.). Von 29. bis 31. August halten die beiden Herrenmannschaften zudem ein Trainingslager in heimischen Gefilden ab, wobei auch das Teambuilding nicht zu kurz kommen wird. Die mittelfränkischen Bezirksligisten starten am Wochenende darauf direkt mit dem Ligapokal. In einer nach geografischen Gesichtspunkten eingeteilten 4er-Gruppe trifft der SVM in Hin- und Rückspiel auf die beiden Top-Teams TSV 1860 Weißenburg (Liga-Tabellenführer) und FV Dittenheim (Rang 3) und auf den SC Aufkirchen (Rang 11). Der Ligaspielbetrieb wird am für einzelne Teams am 16.09. (Nachholspiele) und am 20.09. (erster kompletter Spieltag) fortgesetzt. Langsam an den Herrenbereich herangeführt werden sollen die Nachwuchsspieler der U19, die von Jugendleiter Peter Bosch und Alex Sturm trainiert werden und in den Dienstags-Einheiten regelmäßig "Senioren-Luft" schnuppern sollen. Dies ist den Verantwortlichen um den 2. Vereinsvorsitzenden Stefan Herrler ein starkes Anliegen: "In der U19 können wir – auch dank einiger Spieler der U17 – endlich wieder eine eigene Mannschaft anmelden. Überhaupt wollen wir zusätzlich zum Herren-Fußball den Fokus auch auf die Jugendarbeit legen und sind hier froh über die gute Kooperation mit dem FV Obereichstätt." Hierdurch können in der U9 (Trainer Markus Miehling, Florian Haas), in der U11 (Trainer Roland Kois, Reiner Kerschelohr) und in der U13 (Simon Biedermann, Jan Freder) jeweils zwei Mannschaften gestellt werden. Auch mit der U15 (Norbert Eszlinger, Maximilian Mödl) agiert man in einer Spielgemeinschaft – hier mit der DJK Schernfeld. Die Kleinsten der U7 starten nach den Ferien mit Trainer Stefan Herrler. Die Trainingseinheiten laufen auf Grund der Corona-Pandemie natürlich unter besonderen Bedingungen ab. "Unseren zahlreichen Ehrenamtlichen können wir für das in den letzten Monaten Geleistete einfach nur Danke sagen. Unsere Sportplätze befinden sich dank der akribischen Arbeit von Platzwart Franz Bayer beispielsweise in einem exzellenten Zustand. Unser Dank gilt natürlich auch unseren Sponsoren, die uns weiterhin so toll unterstützen", blickt Geschäftsführer Thomas Stark auf die herausfordernde Zeit zurück.

 

 

 

 

 


Hygienekonzept des SV Marienstein für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

Donnerstag, 06. August 2020

Ansprechpartner für Hygienekonzept             Stefan Herrler

E-Mail                                                             heri.heber@gmail.com

Kontaktnummer                                              08421936310

Adresse Sportstätte                                        Am Weiheracker 2

 

 

1.      ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

·        Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

·        In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen. Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

·        Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

·        Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

·        Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

·        Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

·        Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche

·        Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.

·        Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

2.      VERDACHTSFÄLLE COVID-19

·        Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

·        Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

o    Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o    Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

·        Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.

·        Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

3.      ORGANISATORISCHES

Feste Trainingsgruppen

·        Voraussetzung für die Durchführung von Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb mit Kontakt sind feste Trainingsgruppen.

Kontaktdatenerfassung

·        Von jeder am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb teilnehmenden Person hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.

·        Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) jedes Teilnehmers. 

·        Beim Trainingsspielbetrieb müssen die Daten sämtlicher im ESB eingetragenen Personen nicht erfasst werden, da diese über den ESB bereits erfasst sind. Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim Heimverein.

·        Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

 

Zuschauer

·        Die Anwesenheit von Zuschauern beim Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist ausgeschlossen.

·        Für die Durchführung zwingend notwendige Personen sind zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap)

·        Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen (z.B. Fotograf*innen), kann dieser nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt werden

 

Organisation

·        Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

·        Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb ist Stefan Herrler.

·        Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor dem Training/Trainingsspiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt.

·        Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training(spiel) getragen und nicht getauscht. Nach dem Training(spiel) werden die Leibchen/Trikots gewaschen.

·        Nach dem Training(spiel) werden die verwendeten Materialien Bälle, Hütchen) möglichst desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.

·        Für die Spieler und Offiziellen werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

·        Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb eingewiesen.

·        Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Trainingsspielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.

·        Alle Spieler und Offiziellen sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Die Spieler und Offiziellen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).

·        Sollten Spieler und/oder Offiziellen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

·        Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

Abläufe/Organisation vor Ort

Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).

 

4.      ZONIERUNG

Die Sportstätte wird in zwei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

·        In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o    Spieler*innen

o    Trainer*innen

o    Funktionsteams

o    Schiedsrichter*innen

o    Sanitäts- und Ordnungsdienst

o    Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

o    Ggf. Medienvertreter

·        Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

·        Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

·        Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

·        In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

o    Spieler*innen

o    Trainer*innen

o    Funktionsteams

o    Schiedsrichter*innen

o    Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

·        Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

·        Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

·        In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

·        Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.

·        Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

·        Vereinsheim

·        Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

5.      TRAININGSBETRIEB

Grundsätze

·        Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

·        Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.

·        Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

·        Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.

 

6.      TRAININGSSPIELBETRIEB

 

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

·        Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

·        Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

·        In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

·        Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden wird.

 

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

·        Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.

·        Die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten; sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.

·        Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.

·        Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.

·        Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

·        Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

·        Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.

·        In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

 

Duschen/Sanitärbereich

·        Die Abstandsregel ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden sind.

·        Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.

·        Die Aufenthaltsdauer in den Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken, um stehendem Wasserdampf in Duschräumen zu entgehen.

 

Spielbericht

·        Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.

·        Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.

·        Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

·        Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.


Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel

·        Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.

·        Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

 

Aufwärmen

·        Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen gewährleistet ist.

 

Ausrüstungs-Kontrolle

·        Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.

·        Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Einlaufen der Teams

·        Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften

·        Kein „Handshake“

·        Keine Escort-Kids

·        Keine Maskottchen

·        Keine Team-Fotos

·        Keine Eröffnungsinszenierung

 

Trainerbänke/Technische Zone

·        Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

·        Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

·        Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Halbzeit

·        In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

·        Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten)

 

7.      LINKS


Bayerisches Innenministerium
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/

Deutscher Fußball-Bund (DFB)
https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/

Bayerischer Fußball-Verband           
http://www.bfv.de/corona

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)    
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

                                          

8.      HINWEISE

Haftungshinweis

Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:

Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.


Erster Jugendfussballtag des SV Marienstein am 28.09.2019

Donnerstag, 26. September 2019

Am 28.09.2019 ist unser erster Jugendfussballtag des SV Marienstein.

Alle Jugendmannschaften, die im Ligabetrieb spielen, haben an diesem Tag im Hofmühl Sportpark des SV Marienstein ein Heimspiel.

Beginnen wird um 10 Uhr die U9/2 und die U11.

Um 11 Uhr spielt die U9/1 und die U13.

Ab 12.30 Uhr startet die U15 in die Saison.

Um 14.00 Uhr spielt unsere U17

Den Abschluss macht die U19 um 15 Uhr

Ab 10 Uhr wird auch für das leibliche Wohl der Spieler, Trainer, Eltern, Verwandten und aller anderen Fans gesorgt, die zum Anfeuern vorbeischauen.

Jeder ist dazu herzlichst eingeladen.

Die Gesamte Jugendabteilung freut sich auf Euren Besuch.


U19 Junioren feiern ersten Saisonsieg

Montag, 19. März 2018

Nach acht Niederlagen in der Hinrunde konnten die U19 Junioren der SG SV Marienstein am vergangenen Samstag ihren ersten Saisonsieg feiern. Man gewann etwas überraschend deutlich mit 4 : 2 bei der JFG Rezattal. Schon während der ersten 45 Minuten wurden 2 Großchancen liegen gelassen. Im zweiten Spielabschnitt erzielten Lukas Daum, Timo Bosch, Jonas Ferstl und Bastian Ziegler die Treffer zur zwischenzeitlichen 4 : 0 Führung. In den Schlußminuten wurde die Elf allerdings nachlässig undf kassierte 2 Gegentreffer.